Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)

zwo3vier UG, Bergisch Gladbacher Str. 5, 51519 Odenthal

1. Geltungsbereich

Diese Verkaufsbedingungen der zwo-3-vier UG gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden müssen zu ihrer Wirksamkeit von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Verträge gelten erst als abgeschlossen, wenn sie von uns bestätigt werden.

3. Überlassene Unterlagen, Rechte an Software/ Firmware

An allen Programmen (Software/ Firmware), Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen), die wir den Bestellern im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassen haben, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der jeweilige Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Kommt der Vertrag nicht zustande, sind die Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden. Ein ausschließliches Nutzungsrecht ist mit der Überlassung der Unterlagen nicht verbunden.

4. Preise-Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „gültige Preislisten“.

(2) Unsere Preise verstehen sich zzgl. Verpackung und Mehrwertsteuer und ggf. Montagekosten.

(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

5. Lieferzeit

(1) Die Lieferzeit ist zu vereinbaren.

(2) Wird die vereinbarte Lieferzeit diesseits überschritten, so beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6. Gefahrenübergang

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk und Partner Organisationen“ vereinbart.

(2) Eine Transportversicherung bedarf der besonderen Vereinbarung.

7. Mängelhaftung

(1) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt.

(2) Der Kunde kann nach Ablauf dieser Frist Rücktritt vom Vertrag oder Minderung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

(3) Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Objekten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.

(4) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

8. Eigentumsvorbehaltssicherung

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

9. Gerichtsstand-Erfüllungsort

(1) Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist im Wege der Vertragsauslegung durch eine gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Gewollten am nächsten kommt.